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Hohes Prozesskostenrisiko
Man kann nie wissen, aufgrund welcher Problematik man als Prozesspartei vor Gericht landet oder einmal die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigt. Von Rechtsproblemen kann man in allen Lebensbereichen betroffen sein. Muss man dann einen Prozess bei Gericht führen, kommen schnell nennenswerte Kosten zusammen. Möchte man, ohne im Besitz einer Rechtsschutzversicherung zu sein, eine Klage bei Gericht einreichen, muss man den Gerichtskostenvorschuss und Vorschüsse für Sachverständige, Zeugen und den eigenen Anwalt selbst vorstrecken. Geht der Prozess verloren, kommen auch noch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei auf einen zu. Aber auch als Prozesssieger hat man dann nichts gewonnen, wenn der Verlierer, welcher nach dem Urteilsspruch die Kosten zu tragen hätte, insolvent ist und man deshalb bei ihm die eigenen Auslagen nicht beitreiben kann.
Rechtsschutz auch für die Schlichtung
Ist in Ihrem Bundesland vor dem Gang zum Gericht in speziellen Fällen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgesehen, so werden auch die dafür anfallenden Kosten regelmäßig von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Oftmals ist es auch so, dass man nur anteilig gewinnt oder verliert und eine Kostenquotelung zwischen den Prozessparteien im Urteil ausgesprochen wird, zum Beispiel, dass jeder die Hälfte der Gerichtskosten und seine Rechtsanwaltskosten selbst trägt. Oft kommt es auch zum Vergleich, bei dem man auch den entsprechenden Anteil an den Prozesskosten übernehmen muss. Hat man dann Deckungsschutz von seiner Rechtsschutzversicherung, ist man von diesen Kostenfolgen befreit.