Günstige Privathaftpflichtversicherung – Kostenloser Tarifvergleich – Versicherte Personen
Versicherte Personen
Den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung genießt der Versicherte als Inhaber des Versicherungsvertrags. Daneben können durch denselben Vertrag aber noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. So kann der Versicherungsschutz auch bei unverheirateten Paaren auf den Lebensgefährten ausgedehnt werden, indem der Partner namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt wird. Ist das Paar verheiratet, so ist der Ehegatte in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt auch für Kinder. Einen preiswerteren Tarif kann man nutzen, wenn man keine Kinder hat. Ist man alleinstehend, also ohne Partner, nutzt man den Singletarif.
Hilfspersonen mitversichert
Wenn man sich von anderen Personen bei der Verrichtung von Tätigkeiten in Haushalt, Garten oder bei der Kinderbetreuung helfen lässt, dann kommt die eigene Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf, die diese Personen jemand anderem in Ausübung der Tätigkeit zufügen. Haben Sie also beispielsweise eine Aushilfe für Gartenarbeiten eingesetzt und verursacht die Aushilfe beim Nachbarn einen Schaden, dann kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf. Bei Versterben des Versicherten läuft der Haftpflichtversicherungsvertrag zugunsten der mitversicherten Familienmitglieder weiter, bis die nächste Beitragszahlung fällig ist. Der Partner kann dann durch Zahlung des nächsten Beitrags den Vertrag übernehmen.