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Was tun als Fahranfänger?
Es ist zu beobachten, dass in den ersten Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis der junge Fahrer häufiger als Unfallverursacher in der Statistik auftaucht als der ältere erfahrene Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sind die Versicherungsbeiträge für junge Fahrer deutlich höher. Als gängige Praxis zur Vermeidung dieser hohen Anfangskosten hat es sich etabliert, das erste eigene Auto als Zweitwagen der Eltern zuzulassen, um so vom bereits erworbenen Schadensfreiheitsrabatt des älteren Verkehrsteilnehmers zu profitieren. Später nach dem Erwerben von Fahrpraxis durch den Jungfahrer ist es dann möglich, sich selbst als Versicherungsnehmer zu präsentieren und wesentlich niedrigere Beitragszahlungen eingeräumt zu bekommen, als dies direkt nach Erwerb des Führerscheins möglich gewesen wäre. Darüber hinaus ist es so, dass etliche Versicherungsunternehmen einen günstigeren Anfängerbeitrag gewähren, wenn ein anderes Mitglied der Familie schon länger mit seinem Auto bei der betreffenden Versicherung eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterhält.
Als weitere Einsparvariante zu nennen ist die Option, dass etliche Versicherungsanbieter Rabatte für Fahranfänger vorsehen, wenn diese vorher schon ein Moped oder Leichtkraftrad beim gleichen Anbieter versichert hatten.
Versicherung zeitweilig ruhen lassen
In der warmen Jahreszeit nehmen die Freunde des offenen Fahrens ihre Cabriolets in Betrieb. Entscheiden Sie sich in diesem Zusammenhang für ein Saisonkennzeichen, so muss auch nur für die gewünschten Monate die Versicherung bezahlt werden, da auch nur für diese Zeitspanne eine Zulassung zum Straßenverkehr vorliegt. Der Vorteil ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Versicherungspolice weiter ansteigt, wenn die jährliche Zeitspanne der Zulassung größer als ein halbes Jahr ist. Für den Zeitanteil im Jahr, in welchem das Fahrzeug stillgelegt ist, haben Sie auch keine Verpflichtung, Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen. Wenn Sie Ihren Sportwagen vorübergehend ganz abmelden, behalten Sie Ihren Schadensfreiheitsrabatt, wenn Sie das Auto innerhalb von eineinhalb Jahren wieder anmelden; für die Zeitspanne von eineinhalb Jahren sehen die Versicherungsanbieter in der Regel eine beitragsfreie Ruheversicherung vor.
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