Günstige Hausratversicherung – Kostenloser Tarifvergleich – Was ist versichert?
Was ist sonst noch wichtig?
Es gibt Gefahren, die im Standard-Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht ohne weiteres voll enthalten sind. Hierfür kommt es im Einzelfall auf den Tarif der jeweiligen Versicherungsgesellschaft an. Man sollte sich zum Beispiel über den Einschluss von Sturmschäden und den Diebstahl von Fahrrädern genauer informieren.
Das Fahrrad gut abschließen
Durch die Hausratversicherung besteht für das Fahrrad am Versicherungsort gegen die bestehenden Grundgefahren Versicherungsschutz. Findet aber an einem anderen Ort der Diebstahl des Drahtesels statt, kann man nur dann mit einer Erstattung durch die Versicherung rechnen, wenn das Fahrrad vernünftig mit einer Sicherung gegen Diebstahl versehen war. Hat der Diebstahl in der Zeit von zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens stattgefunden, muss das Fahrrad grundsätzlich in der Garage, dem Keller oder der Wohnung gestanden haben und dort gestohlen worden sein, damit die Versicherung zahlt. Anders ist dies nur, wenn man im betreffenden Zeitraum noch mit dem Rad außerhalb unterwegs gewesen sein sollte und es einem dann gestohlen worden ist. Häufig ist es so, dass der Versicherte nach einem Fahrraddiebstahl einen Teil des Schadens als Selbstbehalt tragen muss und die Fahrrad-Versicherungssumme begrenzt ist. Mitunter kann es vorkommen, dass Versicherungsanbieter für die Aufnahme von Fahrrädern in den Versicherungsschutz einen Beitragszuschlag berechnen.
Starker Sturm als Schadensursache
Bei Schäden, die durch Sturm hervorgerufen wurden, wird nur dann Ersatz geleistet, wenn es sich um einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 gehandelt hat. Die Versicherungsanbieter verfügen über ein Sturmregister, das ständig gepflegt und auf den neuesten Stand gebracht wird, und ihnen eine Einschätzung der Sachlage ermöglicht.