Günstige Rürup Rente – Kostenloser Tarifvergleich – Rentenphase

Rentenphase

Eine Rürup-Rentenversicherung gewährleistet ab Rentenbeginn regelmäßige monatliche Zahlungen zu Lebzeiten ohne zeitliche Beschränkung, das heißt völlig unabhängig davon, wie alt Sie werden. Wenn der Versicherungsnehmer das Ruhestandsalter erreicht, kann die Zahlung der Rente aus dem Rürup-Vertrag beginnen. Sie können die monatliche Rente aus dem Rürup-Vertrag jedoch bereits ab sechzig Jahren beantragen; dann fällt allerdings der monatliche Auszahlungsbetrag der Rente niedriger aus als bei einem Beginn zum regelmäßigen Rentenalter.

Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder

Wenn Sie eine Rürup-Rente abschließen, können Sie zur Absicherung des Ehepartners und von Kindern auch eine Hinterbliebenenrente in den Vertrag aufnehmen lassen. Das bietet sich deshalb an, weil Ihre Ansprüche als Versicherter aus dem Rürup-Vertrag grundsätzlich bei Ihrem Versterben erlöschen, da sie nicht vererblich sind. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Ihre Rürup-Anrechte zu verpfänden, zu veräußern oder auf eine andere Person zu übertragen. Ziel der Rürup-Rente ist die regelmäßige Rentenzahlung im Ruhestandsalter, so dass die Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Einmalsumme nicht vorgesehen ist.